Das Wirtschaftsstrafrecht umfaßt zahlreiche Delikte. Die häufigsten Tatbestände sind:
- Betrug
- Computerbetrug
- Subventionsbetrug
- Untreue
- Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Geldwäsche
- Bilanzstraftaten
- Insolvenzverschleppung
- Bankrottdelikte
- Bestechungsdelikte
- Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
- Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (§ 54 KWG)
In der Regel liegen diesen Verfahren umfangreiche und komplizierte Sachverhalte zugrunde. Für eine Verurteilung müssen viele Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein. Das heißt im Umkehrschluss:
Gute Verteidigungsmöglichkeiten!
Die häufigsten Steuerstraftaten sind
- Steuerhinterziehung
- Gewerbsmäßiger Schmuggel (Hinterziehung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben)
- Steuerhehlerei
Sobald Sie auch nur ahnen, dass Sie z.B. falsche oder unvollständige Angaben bei Ihrer Steuererklärung gemacht haben, sollten Sie umgehend Ihren Strafverteidiger aufsuchen, eine Selbstanzeige fertigen und bei Ihrem Finanzamt einreichen lassen. Diese könnte bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen strafbefreiend wirken.
Gerne berate und vertrete ich Sie, wenn Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige fertigen lassen wollen.