Wirtschaftsstrafrecht  und Steuer­strafrecht:              Gute Verteidigungsmöglichkeiten.

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht umfaßt zahlreiche Delikte. Die häufigsten Tatbestände sind:

- Betrug

- Computerbetrug

- Subventionsbetrug

- Untreue

- Veruntreuen von Arbeitsentgelt

- Geldwäsche

- Bilanzstraftaten

- Insolvenzverschleppung

- Bankrottdelikte

- Bestechungsdelikte

- Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

- Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (§ 54 KWG)

In der Regel liegen diesen Verfahren umfangreiche und komplizierte Sachverhalte zugrunde. Für eine Verurteilung müssen viele Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein. Das heißt im Umkehrschluss:

Gute Verteidigungsmöglichkeiten!


Steuerstrafrecht

Die häufigsten Steuerstraftaten sind

- Steuerhinterziehung

- Gewerbsmäßiger Schmuggel (Hinterziehung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben)

- Steuerhehlerei

Sobald Sie auch nur ahnen, dass Sie z.B. falsche oder unvollständige Angaben bei Ihrer Steuererklärung gemacht haben, sollten Sie umgehend Ihren Strafverteidiger aufsuchen, eine Selbstanzeige fertigen und bei Ihrem Finanzamt einreichen lassen. Diese könnte bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen strafbefreiend wirken.

Gerne berate und  vertrete ich Sie, wenn Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige fertigen lassen wollen.