Vermögensdelikte

Wie der Name schon sagt: Unter den Begriff Vermögensdelikte fallen alle gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftaten.

Vom Diebstahl einer Coladose im Supermarkt bis zum brutalen Banküberfall mit Toten und Verletzten.

Wegen der Coladose haben Sie infolge Geringfügigkeit vermutlich keine Strafe zu befürchten.

Der Banküberfall mit Toten wäre als Raub mit Todesfolge zu qualifizieren und kann mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden.

Die häufigsten Vermögensdelikte sind

• Diebstahl

• Besonders schwerer Diebstahl (zB mit Einbruch, Aufbrechen, gewerbsmäßig)

• Diebstahl mit Waffen, schwerer Bandendiebstahl,  Wohnungseinbruchsdiebstahl

• Unterschlagung

• Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl

Achtung: Nur bei einfachem Diebstahl und Unterschlagung kommen Sie mit Geldstrafen davon. Bereits der besonders schwere Diebstahl, z.B. Fahrraddiebstahl mittels Aufbrechen des Fahrradschlosses wird mit - mindestens - 3 Monaten Freiheitsstrafe bestraft.

Raubdelikte sind allesamt Verbrechen, hiefür gibt es grundsätzlich mindestens ein Jahr Freiheitstrafe.

Raub ist ein Diebstahl unter Anwendung unter Gewalt oder Drohung. Nehmen Sie also einer Person das Handy weg, und versucht sich diese Person, dagegen zu wehren, werden Sie in der Regel zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt.

Deshalb: Wird gegen Sie wegen Diebstahl oder einem Raubdelikt ermittelt, konsultieren Sie schnellstmöglich einen versierten Strafrechtler! Dieser prüft, ob die Ermittlungsbehörden oder die Gerichte den Sachverhalt überhaupt richtig würdigen.

Zum Beispiel setzen Diebstahl und Raub eine Zueignungsabsicht des Beschuldigten voraus. Diese ist manchmal gar nicht gegeben, weshalb eine Bestrafung wegen Diebstahls oder Raubes ausscheidet.