► Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
► Fahrlässige oder vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr (ab 1,1 Promille mit Kfz, ab 1,6 Promille Blutalkohol mit dem Fahrrad)
► Gefährdung des Straßenverkehrs (z.B. Unfallverursachung infolge Alkoholisierung)
► Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz bestehendem Fahrverbots
► Fahren mit einem nicht versicherten Fahrzeug
► Geschwindigkeitsverstöße
► Rotlichtverstöße
► Trunkenheitsfahren ab 0,5 Promille bis 1,09 Promille Blutalkohol
► Führen eines Kfz unter Einwirkung berauschender Mittel (z.B. Cannabis oder Crystal)