Jugendstrafrecht: Besondere Verfahrensregeln.


Im Verfahren gegen 14 bis 17jährige (Jugendliche) und 18 bis 20jährige (Heranwachsende) gelten regelmäßig die besonderen Verfahrensbestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Es beinhaltet vom allgemeinen Strafrecht zum Teil abweichende Verfahrensregeln und vor allem besondere Sanktionen (Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel,Jugendstrafe). Heranwachsende können sowohl nach Jugendstrafrecht als auch nach Erwachsenenstrafrecht (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) bestraft werden. Hierfür kommt es auf den Reifegrad zum Tatzeitpunkt an.

Telefonische Rechtsberatung unter 0900 12 12 600 (1,99 €/min, mobil höher) Näheres erfahren Sie hier.