Bestellung eines Verteidigers durch das Gericht:


Reagieren Sie auf das gerichtliche Schreiben nicht oder zu spät, bestellt das Gericht selbst Ihnen einen Verteidiger. Betrachten Sie das keinesfalls als besondere Serviceleistung der Justiz. Ihnen wird dann selten ein Rechtsanwalt beigeordnet, der kompetent und mit vollem Einsatz verteidigt, sondern eher jemand, der mit Staatsanwalt und Gericht gerne "kooperiert", ggf. zu einem frühen Geständnis rät, damit das Verfahren reibungslos und schnell zu Ende gebracht wird, allerdings zum Preis Ihrer womöglich vermeidbaren Verurteilung!

Lassen sie es deshalb nicht darauf ankommen! Ein Geständnis kann je nach Beweislage durchaus sinnvoll sein, sollte von Ihrem Verteidiger aber immer kritisch geprüft und abgewogen werden.