Den Pflichtverteidiger selbst aussuchen!


Viele wissen es nicht:

Selbstverständlich dürfen Sie Ihren Pflichtverteidiger aus der Anwaltschaft selbst aussuchen. Und das in ganz Deutschland!
Egal wo das Verfahren gegen Sie geführt wird. Wenden Sie sich an einen qualifizierten und erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht!

Sie HABEN bereits einen Anwalt beauftragt? Kein Problem, dieser kann dann auch zum Pflichtverteidiger bestellt werden.