Einen Pflichtverteidiger bekommen Sie, wenn ...


  • die Hauptverhandlung vor einem Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet
  • Ihnen ein Verbrechen (zB. Raub, Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Betäubungsmitteldelikte mit nicht geringer Menge BtM)
  • oder ein anderes Delikt mit mindestens einem Jahr Straferwartung zur Last gelegt wird.
  • Sie in Untersuchungshaft oder Vollstreckungshaft sitzen
  • oder die Sach- und Rechtslage "schwierig" ist, also in vielen weiteren Fällen, die ich für Sie prüfe.
  • NEU: Seit einiger Zeit haben Sie auch schon im Ermittlungsverfahren Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, z.B. wenn gegen Sie  wegen eines Verbrechens ermittelt wird. Ich prüfe das  und formuliere für Sie den entsprechenden Antrag!